Wenn Unternehmen Investitionen planen, um umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte zu erforschen und zu entwickeln, werden diese unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien mit Zuschüssen gefördert. Insbesondere mittlere und kleine Unternehmen werden dabei berücksichtigt und sollen in die Lage versetzt werden, sich innovativen Lösungen zu widmen. Damit wiederum kann dann das Unternehmen weiter ausgebaut werden bzw. der weitere Wachstumskurs beschritten werden. Es soll damit auch ein gesellschaftspolitischer Einfluss und Wandel einhergehen, da die geförderten Projekte in unsere Lebensräume positiv eingreifen.
Die grenzüberschreitende positive Einflussnahme und Wirkung ist an den Ländergrenzen nicht aufzuhalten. Deshalb werden analog dazu die Fördermittel „Umwelt“ auch länderübergreifend an die entsprechenden Unternehmen bzw. Projekte vergeben, sodass inländische Unternehmen für Investitionen im Fördermittelthema „Umwelt“ auch gefördert werden, wenn das Unternehmen die Maßnahme im Ausland durchführt. Die Fördermittel sind somit nicht auf das Hoheitsgebiet Deutschlands begrenzt.
Umwelt Innovationen: Was geht mich das an?
Wir alle sind mit der Umwelt permanent in Kontakt. Wir nutzen verschiedene Ressourcen aus der Umwelt, wir geben Schadstoffe in die Umwelt ab, wir nehmen unsere Energien aus der Umwelt. Wir nutzen den Boden, das Wasser und die Luft – und verursachen damit oftmals Schäden an der Umwelt. Dass wir uns am Ende damit selber schaden machen wir uns viel zu selten bewusst. Die daraus entstehenden Probleme greifen über Länder- und Kontinente hinweg und machen an keinen Grenzen halt. Umweltkonferenzen haben sich dieser Themen immer wieder angenommen und auch Verschiedenes an Regularien entwickelt, um die Umweltbeeinträchtigungen zu verringern oder positive Entwicklungen zu fördern. Viele Länder fördern dazu die Entwicklung und Nutzung neuer Umwelt-Technologien und das Thema Umwelt-Förderung aus Sicht der Unternehmen, die in diesen Bereich investieren, ist sehr vielschichtig und wird deshalb nachfolgend beleuchtet.
Umwelt Innovationen: Um was geht es in der Fördermittelberatung?
Im Schwerpunkt geht es hierbei um Fördermittel für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Umwelt-Technologien entwickeln oder/ und nutzen. Was gibt es da für sinnvolle Möglichkeiten? Welche Fördermittel können Unternehmen bekommen, die in diesem Bereich Kapital, Arbeitszeit, Know How und andere Ressourcen investieren? Die Kernfrage ist: Was gibt der Staat an Zuschüssen in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln? Also: Was gibt es vom Staat als „geschenktes Geld“?
Umwelt Innovationen: Geschenktes Geld vom Staat nutzen
Geschenktes Geld bzw. Zuschüsse sind Gelder bzw. Kapital, welches eine Person oder ein Unternehmen auf Antrag erhalten kann und NICHT zurückzahlen muss. Manche bezeichnen dies als einen verlorenen Zuschuss, oder eben als geschenktes Geld (vom Staat). Der Vorteil für den Antragsteller (Unternehmen) liegt darin, dass es zu einer geplanten Investition, vom Staat Geld bekommt und dieses nicht wieder mit Tilgung und Zinsen zurückzahlen muss.
Weitere Vorteile dieser Zuschüsse und Fördermittel wirken sich in jedem Projekt verschieden positiv aus. Wer noch nicht überzeugt ist, dass die Nutzung bzw. Anwendung dieser Zuschüsse und Fördermittel viele Vorteile bietet, der wird in der nachfolgenden Aufzählung, weitere unternehmerische Vorteile erkennen: Dabei sind z.B.: Schutz und Schaffung von Eigenkapital, Wachstumsvorsprünge, Ratingverbesserung, niedrigere Gesamtzinsen, Verbesserung der Bonität, Lohnkosten senken, Know-How dazu gewinnen, Gewinne erhöhen, Liquidität verbessern, Marktanteile schneller erhöhen, besser sein als die Konkurrenz, u.v.m..
Ob ein Unternehmen aber Fördermittel erhält, hängt von dem geplanten Vorhaben des Unternehmens ab. Der Umfang der einzelnen Fördermittelmenge (Euro) wird dabei direkt von dem Vorhaben des Unternehmens beeinflusst.
Umwelt Innovationen: Eingrenzung der Fördermittel
Starten wir nun und sehen uns die Details an: Als erstes möchte ich den Bereich des Fördermittelthemas „Umwelt“ definieren, den ich hier beleuchte. Dies ist notwendig, um aus den vielen Fördermitteln einige Beispiele darzustellen und gleichzeitig ist anzumerken, dass es noch viele andere Fördermittel gibt.
Vorwiegend geht es nachfolgend um die wirtschaftliche Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, die sich mit der Entwicklung, Nutzung und Produktion von Technologien beschäftigen, die den Schwerpunkt im Bereich Umweltentlastung haben.
Zwingend ist dabei zu beachten, dass im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes entwickelt wird, und/oder Produkte und Leistungen mit dieser „Funktion“ genutzt werden. Es werden dabei Konzepte einer nachhaltigen Entwicklung gefördert. Nachhaltig bedeutet in diesem Fall, dass eine sogenannte Umweltvorsorge dauerhaft gewährleistet wird. Der Nutzen des zu fördernden Projektes muss also langanhaltend darstellbar sein bzw. dargestellt werden. Diese Konzepte bzw. innovativen Umwelttechnologien sollen dabei u.a. dazu beitragen, die Energieeffizienz von Verfahren oder Prozessen zu verbessern und damit u.a. den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermindern.
Ein wirtschaftlicher Effekt kann zum Beispiel sein, dass die betreffende Innovation die Betriebskosten der betreffenden Unternehmen senkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen stärkt und ausbaut.
Es sind u.a. Verbesserungen der Effizienz, Entwicklung erneuerbarer Ressourcen zum Austausch und Schutz der bisherigen (erschöpflichen) Ressourcen oder auch Recyclingthemen förderfähig, um nur Wenige zu nennen.
Im Fokus der Förderung – aus Sicht der Förderstellen – stehen vorwiegend die sogenannten „Pionierunternehmen der Umwelt“. Mit Aufbruchsstimmung, Tatkraft und weiteren notwendigen Ressourcen ausgerüstet, entwickeln diese Unternehmen innovative Ideen und schaffen Mehrwerte im Bereich Umwelt.
Umwelt Innovationen: Förderfähigkeit ist der Maßstab
Es ist dabei zu beachten, dass die einzelnen geplanten Projekte eine Förderfähigkeit besitzen. Zu beachtende Positionen sind dabei u.a. folgende Parameter:
- Das geplante Projekt grenzt sich eindeutig vom Stand der gegenwärtigen Forschung und Technik ab, und stellt eine Weiterentwicklung dar („die Innovation“)
- Das Projekt ist dabei für eine breite Anwendung nutzbar und kann unter markt. bzw. betriebswirtschaftlich sinnvollen Rahmenparametern umgesetzt werden
- Das Projekt erschließt neue, additive Potentiale, die die Umwelt entlasten. Dabei ist der Grad der Umweltentlastung für die Förderung mitentscheidend.
Umwelt Innovationen: Ausschlusskriterien der Fördermittel
Um die Eingrenzung des Fördermittelthemas „Umwelt“ weiter transparent zu machen, sind folgende Ausschlusskriterien aus den Förderrichtlinien zu beachten.
Ein Zuschuss wird nicht vergeben, für:
- Vorhaben, die der Erfüllung gesetzlicher Pflicht aufgaben dienen
- „reine“ institutionelle Förderung (z.B. Universitäten), ohne Projektvorhaben
- Projekte, die den Stand der Technik bzw. des Wissens nicht merkbar überschreiten
- Projekte mit geringer Bedeutung/Relevanz zum Thema „Umwelt“
- reine Investitionsvorhaben
- Projekte die bereits mit der Entwicklung begonnenen haben
- Projekte zur Markteinführung bereits entwickelter Produkte
- Projekte die ausschließlich der Grundlagenforschung dienen
- Überwachung von Projekten zu Analyse von Umweltbelastungen
- Studien, die nicht der Umsetzung eines Vorhabens dienen
Umwelt Innovationen: Fördermittelbereiche und Fördergelder
Der grundsätzliche Rahmen des Fördermittelthemas „Umwelt“ ist damit definiert, und im Folgenden wird die Grundstruktur der Fördermittel vorgestellt.
Fördermittel „Umwelt“
Kernthema: Umwelttechnik
- Förderbereich 1
o umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
- Förderbereich 2
o Klimaschutz und Energie: Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Förderbereich 3
o Architektur und Bauwesen: Integrale Planung und Flächenschonung, ressourcenschonende Bauweisen und –produkte
Kernthema: Umweltforschung und Naturschutz
- Förderbereich 4
o angewandte Umweltforschung: Stipendienprogramm, nachhaltige Chemie–Verfahren und -Produkte, biotechnologische Verfahren und Produkte
- Förderbereich 5
o umweltgerechte Landnutzung: landwirtschaftliche Produktionsverfahren und Produkte, nachhaltige Waldnutzung, nachwachsende Rohstoffe
- Förderbereich 6
o Naturschutz: Naturschutz in genutzten Landschaften, Entwicklung degradierter Lebensräume, Naturschutz in besiedelten Räumen, Naturschutz in Naturlandschaften und Schutzgebieten
Kernthema: Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz
- Förderbereich 7
o Umweltinformationsvermittlung: Methoden und Instrumente, Erprobung und Einsatz neuer Medienformate, elektronische Medien, Umweltmanagementsysteme für kleine und mittlere Unternehmen
- Förderbereich 8
o Umweltbildung: Interdisziplinärer Austausch und Vermittlung von Wissen zu Umwelt und Natur, Bildung für Nachhaltigkeit, berufliche Umweltbildung und Umweltberatung
- Förderbereich 9
o Umwelt und Kulturgüter: Erhalt von Kulturgütern unter Umweltaspekten, Erhalt von historischen Kulturlandschaften und national bedeutenden Gartenanlagen, Kooperation zwischen Kulturgütern und Naturschutz
Umwelt Innovationen: Höhe der Fördermittel und Zuschüsse
Der Zuschuss erfolgt für ein zweckgebundenes Vorhaben und ist nicht rückzahlbar. Diese Förderung (Zuschuss) kann als Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung erfolgen. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Zuschusses sind die gesamten Projektkosten. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, und es erfolgt somit ein Zuschuss auf die entstandenen und bereits gezahlten Kosten. Ein Eigenanteil ist dabei zu leisten.
Umwelt Innovationen: Förderantrag stellen und Bewilligung
Der Zuschuss wird u.a. nur gegeben, wenn es vor Beginn des Projektes bzw. vor Maßnahmenbeginn einen Förderantrag und eine Bewilligung seitens der Förderstelle gegeben hat. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss der Förderantrag vorher gestellt worden sein. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Wenn das Unternehmen, das eine Bewilligung zur Förderung der Maßnahme bzw. des Projektes erhalten hat, den Zuschuss nach Abschluss des Projektes „abrufen“ will, also den Zuschuss ausgezahlt haben möchte, müssen zahlreiche Punkte beachtet werden. Der „Auszahlungsantrag“ selber hat mindestens folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. muss u.a. folgende Punkte erläutern:
- Gegenstand und Zielsetzung des Projektes bzw. des Vorhabens (abgeschlossen)
- den Stand des Wissens bzw. der Technik, der erreicht wurde
- die entstandenen Kosten des Projektes
- den nach Kostenarten gegliederten Kostenplan
- die Art der Finanzierung
- den Finanzierungsplan
- Art und Umfang der Durchführung
- Beginn und Dauer des Projektes
- die Weiterführung des Projektes
Umwelt Innovationen: Ergebnis der Fördermittelberatung
Die Fördermittel (Zuschüsse) für Investitionen von Unternehmen im Bereich Umwelt bieten erhebliche Wachstumspotentiale in Verbindung einer Risikokompensation durch die Zuschüsse von staatlicher Seite. In den entsprechenden Unternehmen sollte jede Investition, die in diesem Bereich stattfinden soll durch eine professionelle Fördermittel-Analyse untermauert werden, um die verschiedenen Vorteile der Fördermittel nutzbar zu machen.
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