ESG-Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen mit Fördergeldern: Statt mehr Kosten – hier mehr Fördergelder clever nutzen!
Die Buchstaben „ESG“ stehen für Environmental, Social und Governance.
Drei Begriffe, die in deutscher Sprache übersetzt wichtige und entscheidende Werte darstellen: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Unternehmen, die Investitionen planen und unter anderem an Förderprogramme denken, die für die Investitionen beantragt werden sollen, sind angehalten, die ESG-Kriterien zu berücksichtigen und einzuhalten. Hiermit ist auch die Chance verbunden, Finanzierunglasten in Unternehmen bei der Investition und/ oder Transformation zu reduzieren.
ESG-Faktoren: Um was geht es im Unternehmen?
Das „E“ steht für Environmental und ist unter anderen als Umweltfaktor bedeutend. Hier ist der einsetzende Klimawandel Treiber bei diesem Kriterium. Die CO2-Emissionen von Unternehmen sind ein wichtiger Aspekt bei der Investitionsplanung. Auch in den Bereich Umwelt gehört auch der Wasserverbrauch bei Produktion, aber auch die Nutzung durch Mitarbeiter. Weiter zu berücksichtigen sind sonstige mögliche Luftverschmutzungen oder auch die Müllproduktion bzw. Müllvermeidung. Es sind hier die Themen Klimastrategie bzw. Umweltmanagement, Umweltauswirkungen der Produktion, Herstellung oder/und Verarbeitung, die Öko-Effizienz (CO2, Wasser, Abfall, Energie), sowie das Energiemanagement im Unternehmen
Das „S“ steht für die die sozialen Faktoren des Unternehmens. Hierzu zählen die Menschenrechte der Mitarbeiter und Kooperationen im Inland und Ausland , das Arbeitsumfeld bei den Zulieferbetrieben, die Berücksichtigung der Diversität und der Datenschutz. Weiter sind die Einhaltung von Arbeitsbeziehungen, Gesundheit und Sicherheit in den Kriterien wirksam. Es sind somit die Themen Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, soziale Auswirkungen und auch das Leiferkettenmanagement zu berücksichtigen
Das „G“ steht für den Kriterienbereich Governance. Somit im Kern für eine nachhaltige Unternehmensführung. Hierzu zählen z.B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse. Auch geht es um die richtige Besetzung der Entscheider und Kontrollebene. Auch die Unabhängigkeit und Vergütung von Aufsichtsräten oder Verwaltungsgremien sind ein Prüfpunkt oder die Nachhaltigkeit der Aktionärsstruktur bzw. Gesellschafter, sowie das Thema Steuern und Compliance bzw. Unternehmensethik
Diese drei Begriffe werden (noch) nicht ständig im Unternehmensbereich verwendet. Im Bereich der Fördergelder, Zuschüsse oder Förderprogramme sind diese seit 2008 hinterlegt bzw. berücksichtigt. Das hört sich „alt“ an und ist doch den meisten Unternehmen nicht im Detail bekannt.
Bedeutung für Fördermittel, Fördergelder und Zuschüsse
Es geht um die Nachhaltigkeit in der Nutzung von Finanzierungen und Förderprojekten: Darum wie nachhaltig ist denn ein Förderprojekt oder auch eine Fördermittelfinanzierung bzw. wie nachhaltig arbeitet ein Unternehmen bzw. wie nachhaltig geht es mit den unterschiedlichen Ressourcen um. Auch dienen diese Werte und damit verbundene Angaben bei Förderanträgen dazu, um zu verstehen, in dem jeweiligen Unternehmen mit den Fördergeldern finanziert bzw. bezuschusst werden soll.
Das bedeutet: Je nachhaltiger ein Unternehmen operativ tätig ist, und je nachhaltiger die Investitionen umgesetzt werden und je nachhaltiger das Unternehmen geführt wird, desto besser werden der Zins und auch die Zuschusskonditionen bei Förderprojekten und der Investitionsfinanzierung von Unternehmen.
Immer mehr Förderprogramme oder damit verbundene Beihilferegelungen bzw. Anwendungsanforderungen, stellen Auflagen an das antragstellende Unternehmen. Es soll mit dem (geförderten) Geld nur in nachhaltige Bereiche investiert werden. Das gleiche gilt im Weiteren auch für andere Finanzmittel, wie zum Beispiel ein Hausbankkredit. Hierbei unterliegt die (Haus-) Bank wiederum den Anforderungen an die Kreditvergabe. Diese Anforderungen werden seit 2008 seitens der Vereinten Nationen und den OECD Staaten auferlegt und zur Umsetzung verpflichtet. Das bedeutet, die Förderkriterien sind so aufgebaut, dass die Unternehmen die nachhaltigen Investitionen „beweisen“ müssen. Unternehmen, die Nachhaltigkeitskriterien in Verbindung mit Förderanträgen oder Finanzierungen auferlegt bekommen, müssen vorab nachweisen, dass in dem geplanten Investitionsbereich die Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.
Förderung unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit für und in Unternehmen
Verschiedene Förderprogramme, die geplante Investitionen und Innovationen von Unternehmen finanziell und wirtschaftlich unterstützen, bzw. die die Investitionen mit finanziellen Vorteilen ausstatten, sind bereits seit vielen Jahren nutzbar. Im Zuge der Geschwindigkeit des Klimawandels, werden Förderprogramme angepasst, neue Förderprogramme zusätzlich angeboten oder innerhalb der Förderprogramme werden die Schwerpunkte der förderfähigen Investitionen verlagert.
Förderprogramme: Dekarbonisierung in der Industrie
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Projekte in der energieintensiven Industrie. Dabei sollen die prozessbedingten Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden.
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das BMU deshalb die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.
Fördersumme ist hierbei bis 2024 rund 3 Milliarden Euro. Die Förderung wird als Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt. Dieser Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Förderfähig sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die Förderung umfasst die Forschung und Entwicklung ab Technologiereifegrad (TRL) 4, die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. Hierzu zählen Maßnahmen mit folgendem Fokus:
· Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
· Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren
· Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
· Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
· Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen
· Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität
· Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle
Nicht förderfähig sind Projekte zur Grundlagenforschung, Maßnahmen mit Schwerpunkt Energie- und Ressourceneffizienz oder Konstruktionstechniken im Leichtbau. Projekte zur CO2-Speicherung (CCS) sowie zur CO2-Abscheidung mit dem Ziel der CO2-Speicherung sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Förderprogramm für Energieeffizienz in der Wirtschaft als Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Dieses Förderprogramm kann in zwei Arten beantragt werden. Einmal als Investitionszuschuss, wenn die geplanten Investitionen vollständig selbst bedient bzw. bezahlt werden. Die andere Art ist ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss.
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen ab 01.11.2021 in fünf Modulen
· Querschnittstechnologien
· Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
· MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
· Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, Ressourceneffizienz
· Transformationskonzepte
Neu ist ab 01.11.2021 die Förderung von Transformationskonzepten: Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
Es werden Maßnahmen gefördert, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Dazu gehören hocheffiziente Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen, wie auch die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität (Transformationskonzept)
Antragsteller können sein: In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Landwirte (nur in Modul 2), gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind. Der Kreditbetrag kann bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben sein, wobei bis zu 100 % der Investitionskosten gefördert werden. Besonderheit beim Förderkredit mit Tilgungszuschuss: Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und beträgt je nach Modul bis zu 55% und wird rückwärts vom Laufzeitende des Förderkredites in Abzug gebracht.
Förderprogramm KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Dieses Förderprogramm ist ein Zuschussprogramm als Projektförderung bei innovativen Projekten von Unternehmen. Somit keine Förderung von Investition in Maschinen und Anlagen o.ä., - sondern die Entwicklung in verschiedenen Themenfeldern und damit die Personalkostenförderung. Die Förderung als Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) ist Teil der Hightech-Strategie 2025 und des Zehn-Punkte-Programms „Vorfahrt für den Mittelstand“.
Es sind hier Förderthemen wie Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz und Klimaschutz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wassermanagement, nachhaltiges Flächenmanagement
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
Förderfähig sind hier die Positionen für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie – wenn nötig - für Geräteinvestitionen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Gefördert werden bis zu 50% als Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat)
Umweltinnovationsprogramm – kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt
Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können. Entweder mit einem Investitionszuschuss oder mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits. Es dürfen dabei nicht Projekte zur Forschung und Entwicklung sein
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Gefördert werden dabei bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind, Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt, Gutachten oder Messungen, - sofern diese Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Projektes sind. WICHTIG: Nicht förderfähig sind Kosten des Grunderwerbs, Kosten für Werbung, Vertrieb und Repräsentation, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten oder auch Folgekosten.
Unternehmen, die ein Projekt in diesem Förderbereich planen stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Förderkredites. Info: Der erste Schritt ist die Darlegung einer Projektidee in einer Projektskizze. Erst im zweiten Schritt erfolgt der Projektantrag.
Mit dieser – zugegeben – kleinen Auswahl aus den vielen Förderprogramme zum Thema Nachhaltigkeit, steht Unternehmen die Tür offen und Investitionen können wirtschaftlich nachhaltiger finanziert und gefördert werden.
So haben wir alle Einfluss auf die Gegenwart und Zukunft. Es sind nicht immer die anderen die die Verantwortung haben, sondern wir haben alle tragen Verantwortung.
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