Fördermittelberatung für EU-Fördermittel, damit Unternehmen mit neuen Ideen erfolgreicher werden!
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und der Wille in Innovationen zu investieren hängt (fast) immer auch an der freien Liquidität und dem Cash-Management im Unternehmen ab. Verschiedene Trendbarometer zu dem Thema „Investitionen in Innovationen“ zeigen leider die negative Tendenz zur weniger oder gar keinen Investitionen in Innovationen (Quelle: KFW-Warum Unternehmen weniger investieren und eigene Umfrage von uns „feder consulting“).
Warum Unternehmen nicht investieren und das Risiko scheuen
Gründe sind unter anderem, die grundsätzliche Zurückhaltung der Unternehmen in risikohaften Innovationen. Nicht jedes Unternehmen kann sich einen oder mehrere mögliche (Innovations-)Misserfolge leisten, ohne Gefahr zu laufen, das eigene Unternehmensüberleben zu riskieren. Ein weiterer Grund ist die Überalterung der Unternehmensentscheider in kleinen und mittleren Unternehmen. In vielen Unternehmen ist eine zukunftsweisende Entscheidung über die Nachfolge noch nicht getroffen. Damit einher geht dann die zurückhaltende Bereitschaft in neue Projekte zu investieren. Stauinvestitionen entstehen und das Thema Innovation wird von der Agenda genommen – das kommt dann zuletzt. Ein Riesenfehler für die Zukunft von Unternehmen. Ein weiterer Grund sind die Geschwindigkeiten mit den regelmäßig neuen Produkten auf den Markt kommen und Einfluss auf das Kaufverhalten haben. Viele Unternehmen sehen (fühlen) sich diesen Geschwindigkeiten und den Veränderungen, die die Konkurrenz an den Tag legt, wehrlos gegenüben. Ein Weg, so denken viele Unternehmer, die nicht Investitionen in Innovationen vornehmen, ist es, alles so zu lassen, wie es bisher im Unternehmen immer war. Keine risikohaften Investitionen umsetzen und damit Sicherheit walten lassen.
Nur 32% wollen überhaupt weiter investieren. 68% planen nicht zu investieren oder haben geplante Investitionen auf unbestimmte Zeit verschoben (Quelle siehe oben und eigene Untersuchungen von „feder consulting“). Die oft fehlende Liquidität, bzw. die fehlende Liquidität, die ein Unternehmen in risikohafte Innovationsprojekte zurückstellen kann, ist auch ein Messpunkt der Zukunft von Unternehmen und deren Zukunftsfähigkeit. Unter dem Strich ist es somit die Menge an freiem Kapital im Unternehmen, die die Innovationsfähigkeit von Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Wäre Kapital im Überfluss in den Unternehmen vorhanden, würden zumindest ein weiteres Drittel der Unternehmen grundsätzlich die geplanten Investitionen vornehmen. Nicht alle wollen das Thema Innovationen vorantreiben,- aber ohne Investitionen keine Innovationen.
Die Unternehmen, die die Zukunft mit mehr wirtschaftlichem und nachhaltigem finanziellem Erfolg erleben wollen, investieren regelmäßig in die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Die dabei eingesetzten Finanzmittel müssen auch unter Risikogesichtspunkten betrachten werden, - denn nicht immer werden „neue Dinge“ erfolgreich. Nicht immer schafft das neue Produkt den geplanten Absatz. Nicht immer kommt genügend Umsatz und Rendite aus dem neuen Produkt als „Return in Investment“ zurück.
Zuschuss nutzen für Investitionen in Innovationen – Riskant muss es schon sein!
Mit dem Wissen und der Erkenntnis, dass die Zukunftsfähigkeit unter anderem von den freien Finanzmitteln – gerade in kleinen und mittleren Unternehmen – abhängt, können EU-Förderprogramme genutzt werden. Eines davon hat den Schwerpunkt auf Innovationen und liefert 70% Zuschuss – maximal 2.5 Mio.€ (geschenktes Geld vom Staat) auf die geplanten Investitionen und bietet zusätzlich eine Risikokapitalvariante bis 15 Mio.€. Zusätzlich für indirekte Kosten noch 25% Zuschuss. Summe somit bis zu 87,5% Zuschuss! Damit lassen sich Risiken in Unternehmen kompensieren und gleichzeitig Innovationen in und von Unternehmen vorantreiben. Seit Anfang 2021 liefert das Nachfolgeprogramm aus der ehemaligen Horizon-Förderung der EU neue Förderungen mit völlig neuen Ansätzen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderprogrammgruppe hat den Kerntitel „HorizonEurope“ mit einem Gesamtbudget von 95,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. 70% davon sollen für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ein spezieller Förderbereich darin ist das „EIC -European Innovation Council“-Programm. Es besteht aus zwei Varianten: „Accelerator Open“ (eigene individuelle Ideen von Unternehmen, die beantragt werden können) und der „Accelerator Challenges“ (die EU- bietet Innovationsthemenbereiche an, an denen Unternehmen sich mit Förderanträgen beteiligen können).
EIC Accelerator – Europa fördert kleine und mittlere Unternehmen bis zur Marktführerschaft
Der EIC Accelerator ist speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Voraussetzung für Bewerbung und Antragstellung ist, dass disruptive (zerstörerische) und /oder hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotenzial von dem antragstellenden Unternehmen entwickelt werden. Damit Unternehmen mit dem Projekt und der Antragstellung nicht in wirtschaftliche und finanzielle Zwangslagen gebracht werden, sollen sich in erster Linie Unternehmen angesprochen fühlen, die die finanziellen Mittel für die ersten eigenen Aufwendungen bereitstellen können. Entscheidend auch ist es, dass ein hohes Wachstumspotenzial in Aussicht steht und dass der Antragsteller die Innovation in Europa und/oder auch weltweit in den (zukünftigen) Markt treiben will. Es soll gerne die (weltweite) Marktführerschaft angestrebt werden bei hohem Risiko. Die eigenen Finanzmittel müssen nur einen geringen Teil des Projektes abdecken, aber ohne eine grundsätzliche freie Liquidität wird es nicht gehen. Der Zuschuss mit 70% und die Chance zusätzliches Risikokapital aus diesem Förderprogramm zu nutzen, ist ein damit Sprungbrett für Antragsteller. Anlaufen und damit Anträge stellen müssen die Unternehmen selber, aber dann kann es mit zusätzlicher (finanzieller) Energie aus der EIC-Förderung in die Höhe und Weite gehen.
EIC Accelerator ist für Unternehmen (allein)
Das „alte“ EU-Programm sah vor, dass mehrere Unternehmen zusammenarbeiten und ein Konsortium bilden. Dieses sollte dann das Projekt gemeinsam umsetzen. Das war oftmals mit Hürden verbunden und die Erfolgsaussichten waren damit auch geschmälert. Der neue Ansatz basiert auf den Erkenntnissen der letzten Förderperioden. Das seit Anfang 2021 geöffnete Nachfolgeprogramm EIC Accelerator richtet sich deshalb ausschließlich an einzelne Unternehmen, die einen Förderantrag stellen wollen. Das mögliche Profil des antragstellenden Unternehmens, könnte wie folgt aussehen: hohes Wachstums- und Marktpotenzial, risikoreiche Idee, sowohl in der Technologieentwicklung als auch in der Kommerzialisierung, disruptive, bahnbrechende Innovation, europäisch bzw. international ausgerichtete Geschäftstätigkeit und multidisziplinäres Team.
Um die Projekte von denen der reinen Forschung abzugrenzen und eben die Unternehmen selbst in die Förderung führen zu können (ohne Kooperation), gibt es bei Antragstellung Voraussetzungen. Eine davon ist es, dass die Innovation des Antragstellers (des Unternehmens) den Technologiereifegrad (TRL Technology Readyness Levels) von 5 erreicht hat und in Vorbereitung/Aktivität auf TRL 6 steht. Stufe 5 bzw. TRL 5 bedeutet, dass ein Demonstrator im Unternehmen vorliegt, oder Beta-Versionen oder erfolgreiche erste Einsatztests von Dienstleistungen durchgeführt wurden. Es ist also mehr als nur eine Idee bei der Antragstellung. Das zeigt auch auf, dass der Schwerpunkt bzw. der Kern des EIC Accelerators eine themenoffene Ausschreibung - als Accelerator Open- bzw. Förderung darstellt. Unternehmen können eigene Projekte und Innovationen fördern lassen.
Zusätzlich möchte die EU, dass spezielle in der europäischen Union wichtige Themen mit Innovationen bearbeitet werden. Deswegen gibt es in unregelmäßigen Abständen thematische Ausschreibungen zu besonderen strategischen Herausforderungen. Das ist der Förderbereich der Accelerator Challenges.
Innovationsturbo - Förderung als Zuschuss mit Eigenkapital
Das Förderprogramm bietet eine gemischte Fördermittel-Finanzierung an. Es gibt einmal eine 70% Förderung als Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) mit maximaler Summe von 2.5 Mio.€. Dieser Betrag ist dann nicht (!) zurückzuzahlen. Auch nicht, wenn das Projekt scheitert! Wäre ein Projekt bei rund 3.5 Mio.€ und ausschließlich auf den Zuschuss beantragt, sind es rund 2.5 Mio.€ für das antragstellende Unternehmen. Der Eigenanteil ist somit wesentlich geringer und kann weiter mit anderen Förderprogrammen reduziert werden. Damit sinkt das Risiko von Unternehmen in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht außerordentlich. Im Grunde kann kein Unternehmen mehr an diesem Förderprogramm vorbei – wenn es die Marktführerschaft mit einem innovativen Produkt im Blick hat. Selbst Unternehmen, die sich in Investitionszurückhaltung über, haben mit diesen Zuschüssen ein Wachstumshebel, der das eigene Kapital bzw. die eigene Liquidität schützen kann. Das Thema Innovation kann somit wieder auf die Agenda gebracht werden. Auch um die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen zu sichern.
Neben den Zuschüssen (geschenktes Geld vom Staat bzw. von der EU) können antragstellende Unternehmen auf Risikokapital zurückgreifen. Auch dies ist ein Erkenntnisgewinn der letzten Jahre seitens der EU. Viele Projekte waren innovativ und auf dem Weg an die Spitzte, -und sind dann in der Markteinführung auf Grund fehlendem bzw. freiem Kapitals im Marktabsatz gescheitert. Das hat viele planende Antragsteller im weiteren Vorgehen zögern lassen und somit hatte die EU einen Innovationsfortschritt nicht wesentlich beeinflussen können. Nun gibt es deswegen zusätzliches Kapital – als Eigenkapitalverstärkung für das antragstellende Unternehmen. Speziell die marktnahen Aktivitäten sollen damit finanziert werden. Die Vorstellung der EU ist es, dass der Zuschuss und das Risikokapital zusammen beantragt werden. Somit sollen die Erfolgsaussichten für die Innovation des Unternehmens (Antragsteller) wesentlich verbessert werden. Wenn Unternehmen nur den Zuschuss nutzen möchten, ist dies auch möglich.
Alle Innovationsprojekte der Unternehmen (Antragsteller) sollen die Investitionssumme von mindestens 500.000€ übersteigen. Unternehmen, die nur den Zuschuss beantragen, bezeichnet die EU dann als „Grant Only“. Dies sollte aber aus Sicht der EU die Ausnahme bleiben, weil es ja gerade um die Eigenkapitalstärkung des Antragstellers geht. Wer nur den Zuschuss beantragt, muss nachweisen, dass die eigenen finanziellen Mittel ausreichen, um neben der Innovation auch das Wachstum bzw. die Skalierung zu finanzieren! Es besteht auch die Möglichkeit nur die Risikokapitalvariante (Eigenkapitalverstärkung) einzeln zu nutzen. Das ist dann bezeichnet als „Investment component only“. Der Sonderfall, dass Antragsteller das gesamte Potential der Innovation noch nicht abschließend bearbeitet haben und z.B. die Validierung noch nicht final ist, können sogar zuerst den Zuschuss beantragen („Grant first“) und dann entscheiden, ob die Investmentkomponente (Risikokapital bis 15 Mio.€) nachbeantragt wird. Zusammenfassend für alle Fälle: der Zuschuss ist max. 2.5 Mio.€ und die Summe an Risikokapital zur Eigenkapitalverstärkung ist maximal 15 Mio.€. Die Projektlaufzeit soll zwischen 12-24 Monaten geplant sein.
Auch Themenschwerpunkte als Antrieb für Unternehmen werden gefördert
Neben dem Accelerator Open gibt es die Accelerator Challenges. Gefördert werden die Herausforderungen in themenspezifischen Innovationsbereichen von Unternehmen. Die Konditionen sind bei beiden gleich (Open und Challenges). Dieser Förderbereich ist auch wie das Accelerator Open für kleine und mittlere Unternehmen, für Start-ups, für Spin-offs und Scaling-ups. Alles immer auf innovative Ideen fokussiert. Das EIC (European Innovation Council) hat dabei aktuell zwei Themenbereiche strukturiert. Dabei ist der Bereich „Strategic Digital and Health Technologies“ und der Bereich „Green Deal Innovations for the Economic Recovery“. Beide Bereiche stehen für hochinnovative und hochriskante Vorhaben, die zu neuen Geschäftsmodellen und smarten Produkten führen sollen. Das Unternehmen (Antragsteller) soll das Potential haben, Weltmarktführer in der Entwicklung strategischer Technologien in den folgenden Bereichen zu werden:
„Strategic Digital and Health Technologies“:
- Hier geht es um den Schwerpunt der Innovationen in digitalen Technologien, die wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss in Europa nehmen wollen und auch die Europa im Weltmarkt stärken: Geräte (Hardware), Methoden, Systeme sowie Arbeitsprinzipien, Prozesse und Standards, die für die IKT-Branche gelten. Hier z.B. Advanced High-Performance Computing, Edge Computing, Quantentechnologie, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und das Thema Blockchain.
- Ein anderer Teil steht für Healthcare-Technologien: Gemeint sind z.B. KI-gesteuerte Instrumente für die Frühdiagnose, Entwicklung von Biomarkern für klinische Prognosen, usw.
„Green Deal Innovations for the Economic Recovery“:
- Innovationen, die einen bedeutenden Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Auch Innovationen, die die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie kompensieren sind gesucht. Insbesondere werden Lösungen in folgenden Bereichen erwartet: Erneuerbare Energien inkl. Wasserstoff, Sanierung von Gebäuden, kohlenstoffarme Industrien, Batterien und andere Energiespeichersysteme. Die Aspekte des „Green Deal“ der EU sind zu berücksichtigen.
Erfolgreiches Antragsverfahren ist dreistufig
Das Vorgehen ist in drei Stufen unterteilt:
Stufe eins beginnt mit der Vorbereitung (1). Je nachdem wann und wie das Unternehmen sich vorbereitet, sind es vielleicht zwei Wochen im Unternehmen. Es wird ein Kurzantrag erstellt. Der Kurzantrag besteht aus einem kurzen Fragenkatalog, in dem die Innovation, der potenzielle Markt und das Team vorgestellt werden, einem Pitch-Deck mit bis zu zehn Folien sowie einem Video-Pitch von bis zu drei Minuten, in dem die Kernmitglieder des Teams (bis zu drei Personen) die Motivation für die Bewerbung darstellen sollen.
Das sind die Unterlagen für die Begutachtung (2). Nach ca. vier Wochen wird das Begutachtungsergebnis bekannt gegeben. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur zweiten Stufe, dem Vollantrag.
Die Vorbereitung dazu (3) benötigt weitere Zeit und führt zur zweiten Stufe, dem Voll-Antrag. Das ist ein 30-seitiger Antrag auf Englisch exklusive Anhang (vorgegebene Vorlage). Die Erstellung des Antrags läuft über eine auf künstlicher Intelligenz basierende IT-Plattform. Der Antrag ist der Businessplan und teilt sich konzeptionell in den Hauptkriterien wie folgt auf: Excellence, Impact, Implementation (jeweils 1/3). Die Einreichung ist auf bestimmte Stichtage reglementiert. Dies wird dann nach Einreichung begutachtet (4).
Dann schließt sich Stufe drei an (5). Das persönliche Interview in Brüssel vor einem Experten-Panel. Hier sind nur die eingeladen, die mit Ihrem Antrag über dem Schwellenwert der Antragsbewertung platziert sind. Wer hier final punktet bekommt das „Grant Agreement“. Den Vertrag mit der EU über den Zuschuss von 70% (plus 25% indirekte Kosten) und soweit beantragt die eigenkapitalverstärkende Komponente.
Interessierte Unternehmen müssen sich als erstes im Participant Portal der EU anmelden¸https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
Danach geht es dann zum Start der Fördermittelbeantragung.
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